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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Schoenfeld Events – Tobias Schönfeld
Brüsseler Allee 1
45481 Mülheim an der Ruhr

§1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Schoenfeld Events – Tobias Schönfeld (nachfolgend „Schoenfeld Events“) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“).

  2. Gegenstand der Verträge sind insbesondere:

    • Vermietung von Veranstaltungs-, Medien-, Licht-, Ton- und Bühnentechnik

    • Verkauf von Veranstaltungs- und Medientechnik

    • Planung, Konzeption und Durchführung von Veranstaltungen

    • Technische Betreuung und Veranstaltungsleitung

    • Transport-, Auf- und Abbauleistungen

    • Stellung von Fachpersonal

  3. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

  4. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Schoenfeld Events deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§2 Angebot und Vertragsabschluss

  1. Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

  2. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von Schoenfeld Events zustande.

  3. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

  4. Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde diese AGB an.

§3 Mietgegenstände, Mietzeit und Gefahrenübergang

  1. Die Mietzeit beginnt mit Übergabe bzw. Anlieferung und endet mit ordnungsgemäßer Rückgabe.

  2. Bei Serviceeinsätzen beginnt die Miet- und Einsatzzeit mit Ankunft am Veranstaltungsort und endet mit Verlassen desselben.

  3. Der Gefahrenübergang erfolgt mit Übergabe der Mietgegenstände an den Kunden oder dessen Beauftragten.

  4. Bei verspäteter Rückgabe wird jeder angefangene weitere Tag berechnet.

  5. Eine Untervermietung oder Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung zulässig.

§4 Leistungen und Mitwirkungspflichten

  1. Der Kunde stellt sicher:

    • geeignete, abgesicherte Stromversorgung gemäß technischen Anforderungen

    • freie, barrierearme Zugänglichkeit zum Veranstaltungsort

    • geeignete Park- und Ladeflächen

    • notwendige Genehmigungen und behördliche Auflagen

  2. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung werden dem Kunden berechnet.

  3. Nach Fertigstellung erfolgt eine Abnahme. Erfolgt keine ausdrückliche Abnahme, gilt die Leistung mit Veranstaltungsbeginn als abgenommen.

  4. Schoenfeld Events ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen.

§5 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

  2. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

  3. Schoenfeld Events ist berechtigt, Vorauszahlungen oder Kautionen zu verlangen.

  4. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.

  5. Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§6 Stornierung und Rücktritt

  1. Stornierungen bedürfen der Schriftform.

  2. Es gelten folgende pauschalierte Stornogebühren (vom Gesamtauftragswert):

    • bis 112 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25 %

    • bis 56 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 %

    • bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80 %

    • 14 Tage oder weniger: 100 %

  3. Bereits erbrachte Planungsleistungen sind vollständig zu vergüten.

  4. Bei höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Verbote, Krieg, Streik, Lieferengpässe) sind beide Parteien von der Leistungspflicht befreit. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

§7 Haftung des Kunden

  1. Der Kunde haftet für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Mietgegenstände zum Neuwert.

  2. Der Kunde haftet verschuldensunabhängig für Schäden durch unsachgemäße Nutzung oder fehlerhafte Stromversorgung.

  3. Der Kunde verpflichtet sich zum sachgemäßen Gebrauch gemäß UVV, VDE und geltenden Sicherheitsvorschriften.

  4. Der Kunde stellt Schoenfeld Events von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Veranstaltung resultieren.

§8 Versicherung

  1. Der Kunde verpflichtet sich, die Mietgegenstände zum Neuwert gegen Diebstahl, Beschädigung, Feuer, Wasser, Vandalismus und Elementarschäden zu versichern.

  2. Der Versicherungsschutz muss den gesamten Mietzeitraum einschließlich Auf- und Abbau umfassen.

  3. Ein Versicherungsnachweis ist auf Verlangen vorzulegen.

  4. Der Kunde verpflichtet sich zum Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung.

§9 Haftung von Schoenfeld Events

  1. Schoenfeld Events haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Schoenfeld Events nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

  3. Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – auf den jeweiligen Auftragswert begrenzt.

  4. Keine Haftung besteht für:

    • Stromausfälle

    • höhere Gewalt

    • behördliche Auflagen

    • witterungsbedingte Schäden bei Open-Air-Veranstaltungen

  5. Bei Gefährdung von Personen oder Material ist Schoenfeld Events berechtigt, Leistungen einzustellen.

§10 Open-Air- und Wetterrisiko

  1. Der Kunde trägt das Wetter- und Durchführungsrisiko bei Outdoor-Veranstaltungen.

  2. Witterungsbedingte Absagen oder Abbrüche entbinden nicht von der Zahlungspflicht.

  3. Wetterschutzmaßnahmen sind vom Kunden bereitzustellen oder gesondert zu beauftragen.

§11 Eigentumsvorbehalt (bei Verkauf)

  1. Verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von Schoenfeld Events.

  2. Eine Weiterveräußerung vor vollständiger Zahlung ist unzulässig.

§12 Urheberrechte und GEMA

  1. Die Anmeldung bei der GEMA obliegt dem Veranstalter.

  2. Der Kunde stellt Schoenfeld Events von Ansprüchen Dritter aus Urheberrechtsverletzungen frei.

§13 Datenschutz und Bildrechte

  1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO.

  2. Der Kunde stellt sicher, dass erforderliche Einwilligungen der Teilnehmer vorliegen.

  3. Schoenfeld Events ist berechtigt, Bild- und Videomaterial zu Referenz- und Werbezwecken zu verwenden, sofern dem nicht ausdrücklich schriftlich widersprochen wird.

§14 Widerrufsrecht für Verbraucher

  1. Ist der Kunde Verbraucher und wurde der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

  2. Die gesetzliche Widerrufsfrist beträgt 14 Tage.

  3. Beginnt Schoenfeld Events auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung, erlischt das Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 4 BGB.

§15 Gerichtsstand und Rechtswahl

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  2. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Mülheim an der Ruhr.

§16 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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